Mediation.

Freiwillig rein - gemeinsam durch - in Frieden auseinander


Mediation ist eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten im privaten, beruflichen, wirtschaftlichen Bereich. Die Parteien erarbeiten eigenverantwortliche Lösungen für die von Ihnen genannten Probleme.

 

Meine Rolle dabei ist:

Ich leite die Gespräche an, und bin für den Rahmen und Ablauf der Mediation verantwortlich. Ich achte auf die Einhaltung der Fairniss und der Mediationsregeln.

Im Zentrum steht die Erarbeitung einer konstruktiven, zukunftsorientierten, tragfähigen und für alle verbindlichen Lösung, und nicht die Such nach Schuld oder Unschuld: Es gilt die Win-win-Situation.

 

Die Wahrscheinlickeit, dass die von Ihnen gemeinsam getroffene Vereinbarung hält, liegt statistisch wesentlich höher als bei Entscheidungen, die jemand anderer für Sie getroffen hat.



Einsatz


Wo ist Mediation anwendbar?

Mediation ist anwendbar, wo strittige Personen oder Gruppen über diesen Konflikt hinaus, weiterhin in positivem Kontakt, Zusammenarbeit und Beziehung stegen wollen. Mediation kann nicht nur im Falle einer Ehescheidung, sondern auch zur Aufrechterhaltung der Partnerschaft zweckdienlich sein.

  • Vermögensteilung und Obsorge-Regelung in Scheidungsfällen (Besuchsregelung - §29 ZivMediatG)
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Familienstreitigkeiten
    (Generations- und Geschwisterkonflikte)
  • Nachfolge- und Übergaberegelung in Familienbetrieben
  • Erbschaftsstreitigkeiten
  • Mediation im Schulwesen


Ablauf


  1. Sie nehmen mit mir Kontakt auf.
  2. Wir vereinbaren einen Termin für das Erstgespräch mit allen Beteiligten. Zunächst erfolgt die Entscheidung ob Mediation für Sie das Richtige ist. Wenn ja:
  3. Die Mediationsvereinbarung wird abgeschlossen.
  4. Erstellung einer "Bestandaufnahme" und Erarbeitung der regelungsbedürftigten Bereiche.
  5. Bearbeitung der Konfliktfelder - alle Medianten legen Ihre Positionen und Sicht der Dinge dar. Anhand von Interventionsstrategie werden Lösungen erarbeitet. Bei Bedarf kann eine Probezeit vereinbart werden, in der die Einhaltung für eine Zeit ausprobiert werden kann. Anschließend können diese unger Berücksichtigung der bis dahin gemachten Erfahrungen, nochmals neu bverhandelt werden.
  6. Die Ergebnisse (Lösungen) werden schriftlich in einem verbindlichen Mediationsvertrag festgehalten und durch dir Unterschrift aller beteiligten Medianten bestätigt.

Das Honorar ist:

  • jeweils am Ende der Sitzung per Rechnung zu bezahlen,
  • wird nach Dauer (pro Einheit 50 Minuten - 125 Euro / Person nach dem § 29 ZivMediatG) abgerechnet.
  • wenn nicht zur Anwendung vor Gericht, Dauer (pro Einheit 50 Minuten - 96 Euro / Person) abgerechnet.

Kostenerklärung

Wenn die Mediation nicht für das Gericht verwendet wird, bemessen sich die Kosten nicht nach dem § 29 ZivMediatG, sondern nach dem Stundensatz des Mediators. Eine Lösung mithilfe der Mediation erreichen Sie häufig viel zügiger als in einem aufwändigen Gerichtsverfahren, welches möglicherweise durch mehrere Instanzen geht und sich über Jahre hinziehen kann. Die Dauer des Mediationsverfahrens hängt von der bereits eingetretenen Eskalationsstufe und von den zu regelnden Themen ab.

 

Die Anzahl der Sitzungen und damit verbundenen Gesamtkosten sind abhängig:

  • vom Ausmaß des Konfliktes,
  • von der Bereitschaft der Konfliktparteien konstruktiv mitzuarbeiten und
  • von der Anzahl der zu lösenden Probleme


Meine Publikation

Mediative Gesprächsbegleitung in der Beratung

"Mediative Gesprächsbegleitung" unterstützt Menschen dabei, die Bedürfnisse und Gefühle hinter einem Konflikt zu erkennen, zuzulassen und zu verstehen. In meiner Publikation schenke ich Einblicke in meine Beratungsmethoden und deren Wirkung und zeige auf, wie man Menschen in Konfliktsituationen wertschätzend, zielführend, strukturiert, effizient und klar begleitet.